Urteil 6B_227/2018 vom
Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO. Neue Tatsachen und Beweismittel sind revisionsrechtlich nur relevant, wenn sie geeignet sind, die tatsächlichen Feststellungen, auf welchen die Verurteilung basiert, zu…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2018 | S. 580-580 The following page is 580
Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO. Neue Tatsachen und Beweismittel sind revisionsrechtlich nur relevant, wenn sie geeignet sind, die tatsächlichen Feststellungen, auf welchen die Verurteilung basiert, zu…
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