Urteil 5A_536/2018 vom
Art. 143 Abs. 1 ZPO. Eine Berufung erfolgt fristgerecht, wenn sie am letzten Tag der Rechtsmittelfrist der Schweizerischen Post übergeben wurde, aber aufgrund einer falschen Adressierung retourniert…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2018 | S. 578-579 The following page is 578
Art. 143 Abs. 1 ZPO. Eine Berufung erfolgt fristgerecht, wenn sie am letzten Tag der Rechtsmittelfrist der Schweizerischen Post übergeben wurde, aber aufgrund einer falschen Adressierung retourniert…
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