Urteil 5A_695/2017 vom
Art. 82 SchKG. Bei der provisorischen Rechtsöffnung kann sich der Richter mit der schlüssigen Behauptung der Fälligkeit durch den Gläubiger begnügen. Abgesehen von besonderen Konstellationen, hat der…
From the magazine SJZ-RSJ 20/2018 | S. 479-480 The following page is 479
Art. 82 SchKG. Bei der provisorischen Rechtsöffnung kann sich der Richter mit der schlüssigen Behauptung der Fälligkeit durch den Gläubiger begnügen. Abgesehen von besonderen Konstellationen, hat der…
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