Urteil 6B_1403/2017 vom
Art. 162 StGB. Der Tatbestand der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses ist vollendet, sobald ein Aussenstehender zufolge des Verhaltens des Täters Kenntnis vom betreffenden Geheimnis…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2018 | S. 453-453 The following page is 453
Art. 162 StGB. Der Tatbestand der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses ist vollendet, sobald ein Aussenstehender zufolge des Verhaltens des Täters Kenntnis vom betreffenden Geheimnis…
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