Urteil 1B_158/2018 vom
Art. 115 ff. StPO. Die in der Lehre vertretene Auffassung, dass die örtliche Fürsorgebehörde in einem Verfahren wegen Sozialhilfebetrugs nicht als Privatklägerin zugelassen werden kann, wird…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2018 | S. 431-432 The following page is 431
Art. 115 ff. StPO. Die in der Lehre vertretene Auffassung, dass die örtliche Fürsorgebehörde in einem Verfahren wegen Sozialhilfebetrugs nicht als Privatklägerin zugelassen werden kann, wird…
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