Urteil 6B_1005/2017 vom
Art. 122 StGB. Die einschlägige (unveröffentlichte) Rechtsprechung lässt keineswegs den Schluss zu, dass Gewalteinwirkung in Form von Fusstritten ausschliesslich dann für jedermann ersichtlich zu…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2018 | S. 378-378 The following page is 378
Art. 122 StGB. Die einschlägige (unveröffentlichte) Rechtsprechung lässt keineswegs den Schluss zu, dass Gewalteinwirkung in Form von Fusstritten ausschliesslich dann für jedermann ersichtlich zu…
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