Urteil 6B_202/2018 vom
Art. 110, 393 und 396 StPO. Eine Nachfrist von sieben Tagen zur Verbesserung einer ohne Unterschrift eingereichten Rechtsschrift ist im Falle einer Beschwerdeführerin im Ausland «eher kurz» und muss…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2018 | S. 355-355 The following page is 355
Art. 110, 393 und 396 StPO. Eine Nachfrist von sieben Tagen zur Verbesserung einer ohne Unterschrift eingereichten Rechtsschrift ist im Falle einer Beschwerdeführerin im Ausland «eher kurz» und muss…
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