Urteil 6B_1468/2017 vom
Art. 429 ff. StPO. Kommt es nach rechtmässig angeordneter Untersuchungshaft zu einer Verfahrenseinstellung, handelt es sich bei der erstandenen Haft nicht um Überhaft im Sinne von Art. 431 Abs. 2…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2018 | S. 353-354 The following page is 353
Art. 429 ff. StPO. Kommt es nach rechtmässig angeordneter Untersuchungshaft zu einer Verfahrenseinstellung, handelt es sich bei der erstandenen Haft nicht um Überhaft im Sinne von Art. 431 Abs. 2…
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