Urteil 6B_908/2017 vom
Art. 122 StGB. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung am Kopf ist klar zu unterscheiden zwischen einem Schlag mit der Hand, die eine Bierflasche hält, und dem Schlag mit einer…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2018 | S. 306-306 The following page is 306
Art. 122 StGB. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung am Kopf ist klar zu unterscheiden zwischen einem Schlag mit der Hand, die eine Bierflasche hält, und dem Schlag mit einer…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.