Urteil 6B_1104/2017 vom
Art. 310 Abs. 1 StPO (in dubio pro duriore). Eine Nichtanhandnahme darf nur in klaren Fällen ergehen. Erleidet eine Person bei einem Unfall eine schwere Körperverletzung und kann eine strafrechtliche…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2018 | S. 305-306 The following page is 305
Art. 310 Abs. 1 StPO (in dubio pro duriore). Eine Nichtanhandnahme darf nur in klaren Fällen ergehen. Erleidet eine Person bei einem Unfall eine schwere Körperverletzung und kann eine strafrechtliche…
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