Urteil 6B_20/2018 vom
Art. 286 StGB. Das Ausstellen einer Ordnungsbusse ist eine Amtshandlung, die sich nicht auf das Erfassen der Personalien beschränkt. Dazu gehören auch das komplette Ausfüllen des Ordnungsbussenzettel…
From the magazine SJZ-RSJ 11/2018 | S. 282-282 The following page is 282
Art. 286 StGB. Das Ausstellen einer Ordnungsbusse ist eine Amtshandlung, die sich nicht auf das Erfassen der Personalien beschränkt. Dazu gehören auch das komplette Ausfüllen des Ordnungsbussenzettel…
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