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From the magazine SJZ-RSJ 10/2018 | S. 252-253 The following page is 252

Urteil 2C_907/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

§ 58 Abs. 1 JusG/LU. Die Luzerner Bestimmung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Staatsanwälte kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass alternativ zu einer juristischen Ausbildung eine…

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