Das Bundesgericht schützt das Genfer Verbot gemischter Sozietäten
I. Zur Rechtsprechung des Bundesgerichts
In seinem Leiturteil zur Eintragung angestellter Anwälte in das Anwaltsregister aus dem Jahr 2004 anerkannte das Bundesgericht, dass der Markt für anwaltliche Tätigkeiten vielfältiger geworden ist. Die zunehmende Komplexität der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die insbesondere auf die Internationalisierung des Wirtschaftslebens zurückzuführen ist, bringe es mit sich, dass auch Anwälte in ihrer Kanzlei nicht nur anwaltliche, sondern auch weitere Dienstleistungen anbieten könnten1. Diese Marktentwicklung führte in den letzten Jahren zur Bildung branchenübergreifender Anwaltskanzleien, in denen sich Anwälte und Nicht-Anwälte als gleichberechtigte Partner zu sogenannten «Multidisciplinary Partnerships» (MDP) zusammenschliessen2.
Ohne Erfolg hat eine Zürcher Wirtschaftskanzlei ein Urteil der Chambre Administrative de la Cour de Justice des Kantons Genf beim Bundesgericht angefochten, wonach nur registrierte…