Einseitige Schiedsklauseln in der Schweizer Schiedsrechtsrevision
Teil II
III. Revision
Vor dem Hintergrund der zuvor skizzierten Rechtslage119 im In- und Ausland schlagen der Vorentwurf120 sowie der erläuternde Bericht des Bundesamtes für Justiz verschiedene Neuregelungen im schweizerischen Schiedsrecht vor. Zentrale Anliegen sind dabei insbesondere die Nachführung der bundesgerichtlichen Rechtspraxis der vergangenen Dekaden sowie die Klärung verschiedener offener Rechtsfragen.121 Nebst weiterer Adaptionen im Gesetzestext des IPRG sowie in den korrespondierenden Erlassen, welche die Anwenderfreundlichkeit des schweizerischen Schiedsrechts sowie die Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität des Schiedsortes Schweiz im Verhältnis zu anderen international anerkannten Schiedsplätzen gewährleisten sollen,122 nimmt die geplante positivrechtliche Regelung zu einseitigen Schiedsklauseln in den schweizerischen leges arbitri eine zentrale Rolle ein.123 Damit soll die erforderliche Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit derartiger Abschlussformen gefördert werden.