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From the magazine SJZ-RSJ 9/2018 | S. 223-224 The following page is 223

Urteil 6B_351/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 125 StGB. Unvermutet auftretende Gefahren stellen hohe Ansprüche an die Reaktionsfähigkeit, weshalb dem Fahrzeugführer nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn sich seine Reaktion im…

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