Urteil 6B_307/2017 vom
Art. 198 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 241 Abs. 1 StPO. Eine gültige Anordnung einer Blutprobe durch die Staatsanwaltschaft muss aufgrund der behördlichen Aktenführungs- und Dokumentationspflicht in den…
From the magazine SJZ-RSJ 9/2018 | S. 221-222 The following page is 221
Art. 198 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 241 Abs. 1 StPO. Eine gültige Anordnung einer Blutprobe durch die Staatsanwaltschaft muss aufgrund der behördlichen Aktenführungs- und Dokumentationspflicht in den…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.