Urteil 1B_375/2017 vom
Art. 56 lit. f StPO. Werden einer Staatsanwältin diverse Fehler vorgeworfen, die angeblich für sich allein noch keine Befangenheit begründen, muss sachlich nachvollziehbar dargelegt werden, weshalb…
From the magazine SJZ-RSJ 8/2018 | S. 199-200 The following page is 199
Art. 56 lit. f StPO. Werden einer Staatsanwältin diverse Fehler vorgeworfen, die angeblich für sich allein noch keine Befangenheit begründen, muss sachlich nachvollziehbar dargelegt werden, weshalb…
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