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From the magazine SJZ-RSJ 7/2018 | S. 175-175 The following page is 175

Urteil 6B_688/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 333 Abs. 1 StPO. Die Bestimmung ermöglicht eine Anklageänderung und soll verhindern, dass es trotz schwerer Straftaten zu einem Freispruch kommt, nur weil sich bei der Beweisaufnahme vor Gericht…

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