Urteil 4A_349/2017 vom
Art. 716a OR. Es steht dem gesamten Verwaltungsrat als zuständigem Organ zu, die Art des Auftretens der Gesellschaft zu bestimmen. Dieses Organ (und weder ein einzelnes Mitglied noch der Präsident)…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2018 | S. 173-174 The following page is 173
Art. 716a OR. Es steht dem gesamten Verwaltungsrat als zuständigem Organ zu, die Art des Auftretens der Gesellschaft zu bestimmen. Dieses Organ (und weder ein einzelnes Mitglied noch der Präsident)…
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