Urteil 1B_382/2017 vom
Art. 248 und 264 Abs. 1 lit. c und lit. d StPO. Das Zwangsmassnahmengericht hat materiell zu prüfen, ob und inwieweit das Anwaltsgeheimnis oder andere Geheimnisinteressen einer Entsiegelung…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2018 | S. 123-124 The following page is 123
Art. 248 und 264 Abs. 1 lit. c und lit. d StPO. Das Zwangsmassnahmengericht hat materiell zu prüfen, ob und inwieweit das Anwaltsgeheimnis oder andere Geheimnisinteressen einer Entsiegelung…
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