Urteil 1B_310/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Wird der Angeklagte erstinstanzlich von einer Mehrheit des Gerichts in dubio freigesprochen, darf dem Opfer, das sich im Berufungsverfahren mit der Beweiswürdigung auseinandersetzen…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2018 | S. 47-48 The following page is 47
Wird der Angeklagte erstinstanzlich von einer Mehrheit des Gerichts in dubio freigesprochen, darf dem Opfer, das sich im Berufungsverfahren mit der Beweiswürdigung auseinandersetzen…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.