Urteil 1B_483/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Für die fristauslösende Zustellung einer Verfügung kommt es nicht auf die Hinterlegung des Postavis, sondern auf die rechtsgültig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2018 | S. 46-47 The following page is 46
Für die fristauslösende Zustellung einer Verfügung kommt es nicht auf die Hinterlegung des Postavis, sondern auf die rechtsgültig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.