Urteil 6B_178/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Die chemische Behandlung eines Gegenstands zur Herstellung einer Täterfalle ist kein Einsatz technischer Überwachungsgeräte im Sinne von Art. 280 StPO und bedarf daher keiner…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2018 | S. 27-27 The following page is 27
Die chemische Behandlung eines Gegenstands zur Herstellung einer Täterfalle ist kein Einsatz technischer Überwachungsgeräte im Sinne von Art. 280 StPO und bedarf daher keiner…
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