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From the magazine SJZ-RSJ 1/2018 | S. 26-27 The following page is 26

Urteil 1B_269/2017 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Verfahrensrecht

Auch für die Untersuchung eines schweren Delikts darf nicht die Entsiegelung eines Briefwechsels aus dem innersten Familienleben bewilligt werden, der aus einem Zeitraum vor der Tat…

[…]