Urteil 4A_362/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Wird keine unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, kann das Gericht die in einem Vergleich vereinbarte Kostenverteilung nicht abändern, wie aus dem deutschen und dem italienischen…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2018 | S. 25-25 The following page is 25
Wird keine unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, kann das Gericht die in einem Vergleich vereinbarte Kostenverteilung nicht abändern, wie aus dem deutschen und dem italienischen…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.