Urteil 6B_853/2016 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Hat der Angegriffene eine Notwehrlage zwar nicht absichtlich herbeigeführt, aber durch sein Verhalten mitverschuldet beziehungsweise mitverursacht, hängt es von der Bewertung dieses…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2017 | S. 609-609 The following page is 609
Hat der Angegriffene eine Notwehrlage zwar nicht absichtlich herbeigeführt, aber durch sein Verhalten mitverschuldet beziehungsweise mitverursacht, hängt es von der Bewertung dieses…
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