Urteil 4A_233/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Die Kosten für den Beizug eines nicht als Anwalt tätigen Rechtsberaters dürfen nicht auf dem Umweg einer Umtriebsentschädigung gemäss Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO ersetzt werden, da…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2017 | S. 607-608 The following page is 607
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