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From the magazine SJZ-RSJ 23/2017 | S. 582-583 The following page is 582

Urteil 6B_57/2017 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Strafrecht

Greifen Dritte vorübergehend in eine gewaltsame Auseinandersetzung ein und vermögen die Kontrahenten für einen Moment zu trennen, wird eine allfällige Notwehrsituation dadurch nicht beendet…

[…]