Urteil 6B_57/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Greifen Dritte vorübergehend in eine gewaltsame Auseinandersetzung ein und vermögen die Kontrahenten für einen Moment zu trennen, wird eine allfällige Notwehrsituation dadurch nicht beendet…
From the magazine SJZ-RSJ 23/2017 | S. 582-583 The following page is 582
Greifen Dritte vorübergehend in eine gewaltsame Auseinandersetzung ein und vermögen die Kontrahenten für einen Moment zu trennen, wird eine allfällige Notwehrsituation dadurch nicht beendet…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.