Urteil 6B_116/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Der angestrebte Vorteil im Sinne der Urkundenfälschung muss nicht schon als solcher unrechtmässig sein. Ein unrechtmässiger Vorteil liegt auch in der ungerechtfertigten Verbesserung der…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2017 | S. 448-448 The following page is 448
Der angestrebte Vorteil im Sinne der Urkundenfälschung muss nicht schon als solcher unrechtmässig sein. Ein unrechtmässiger Vorteil liegt auch in der ungerechtfertigten Verbesserung der…
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