Urteil 6B_193/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Auch bei blossen Übertretungen darf nicht generell davon ausgegangen werden, dass die beschuldigte Person ihre Verteidigerkosten als Ausfluss einer Art von Sozialpflichtigkeit selber…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2017 | S. 375-375 The following page is 375
Auch bei blossen Übertretungen darf nicht generell davon ausgegangen werden, dass die beschuldigte Person ihre Verteidigerkosten als Ausfluss einer Art von Sozialpflichtigkeit selber…
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