Urteil 6B_434/2016 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Eine Rückweisung des Strafbefehls an die Staatsanwaltschaft, weil der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt sein soll, kommt nicht in Betracht, weil das eine Frage der Beweiswürdigung
From the magazine SJZ-RSJ 12/2017 | S. 301-302 The following page is 301
Eine Rückweisung des Strafbefehls an die Staatsanwaltschaft, weil der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt sein soll, kommt nicht in Betracht, weil das eine Frage der Beweiswürdigung
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