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From the magazine SJZ-RSJ 5/2017 | S. 113-119 The following page is 113

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

I. Gesetzgebung/Allgemeines

Seit Beginn dieser Berichterstattung im Jahre 1995 ist der VE zur Revision des Zivilgesetzbuches (Erbrecht) des Bundesrates vom 4. März 20161 zweifelsohne die gewichtigste gesetzgeberische Entwicklung; während in Österreich auf Anfang 2017 eine eher terminologisch modernisierte Neufassung in Kraft tritt, ist in der Schweiz ein Entwurf mit Botschaft zu erwarten, doch bleibt zweifelhaft, ob dem Anliegen der Motion Gutzwiller, welche einen Einbezug auch nicht formalisierter Beziehungen in die gesetzliche Ordnung gefordert hat, ausreichend Rechnung getragen wird; weitere Bereiche sind in recht heterogener Art angegangen worden2 – es bleibt noch Arbeit. Motto müsste sein, eine Revision nicht nur durch Beibehaltung des Bestehenden zu versuchen, auch wenn bewährtes Bestehendes zu bewahren ist.3

Weiter in Entwicklung bleibt die Todesfeststellung (eigentlich eine medizinische Frage4, die indes auch den Zeitpunkt der erbrechtlichen Universalsukzession bestimmt) und…

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