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From the magazine SJZ-RSJ 3/2017 | S. 49-57 The following page is 49

Auslagerung von Aufgaben (Outsourcing): Betriebsübergang im Sinn von Art. 333 OR?

Ausgehend von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 333 OR und mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH analysiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen die einschlägigen Bestimmungen betreffend den Betriebsübergang auch in einem Outsourcing-Vertrag und beim Wechsel eines Service-Providers zur Anwendung gelangen. Er zeigt auf, wie bei der Ausgestaltung von In- und Outsourcing-Verträgen und auch beim Service-Provider-Wechsel den zwingenden Bestimmungen von Art. 333 OR begegnet werden kann. Die Parteien können namentlich den Arbeitnehmern neue Verträge anbieten, sich gegenseitig Schadloshaltung aus Arbeitnehmerforderungen zusichern, sich vorgängig über die Prozessführungsbefugnis einigen sowie die Informationspflicht des Arbeitgebers regeln. Zi.

Se fondant sur la jurisprudence fédérale relative à l’art. 333 CO et en prenant en compte la jurisprudence de la CJUE, l’auteur analyse les conditions qui valent pour le transfert d’entreprise lors de la conclusion d’un…

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