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From the magazine SJZ-RSJ 24/2016 | S. 582-583 The following page is 582

Urteil 6B_1338/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Die Ankündigung, dass ein Bewaffneter in den Büros einer Behörde erscheint, ist geeignet, einen vernünftigen Menschen mit einigermassen normaler psychischer Belastbarkeit in Angst oder…

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