Urteil 6B_161/2016 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Auch wenn bekannt ist, dass der Kopf besonders sensibel ist, darf nicht generell davon ausgegangen werden, ein Kopfstoss mit massiver Kraft habe regelmässig schwere und bleibende Schäden…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2016 | S. 582-582 The following page is 582
Auch wenn bekannt ist, dass der Kopf besonders sensibel ist, darf nicht generell davon ausgegangen werden, ein Kopfstoss mit massiver Kraft habe regelmässig schwere und bleibende Schäden…
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