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From the magazine SJZ-RSJ 24/2016 | S. 582-582 The following page is 582

Urteil 6B_161/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Auch wenn bekannt ist, dass der Kopf besonders sensibel ist, darf nicht generell davon ausgegangen werden, ein Kopfstoss mit massiver Kraft habe regelmässig schwere und bleibende Schäden…

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