Urteil 4A_105/2016 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Hat die Schlichtungsbehörde das Entscheidverfahren einmal formell eröffnet, muss sie es nicht unbedingt durch eine gesetzlich vorgesehene Verfügung zum Abschluss bringen. Sie kann…
From the magazine SJZ-RSJ 21/2016 | S. 503-504 The following page is 503
Hat die Schlichtungsbehörde das Entscheidverfahren einmal formell eröffnet, muss sie es nicht unbedingt durch eine gesetzlich vorgesehene Verfügung zum Abschluss bringen. Sie kann…
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