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From the magazine SJZ-RSJ 21/2016 | S. 503-504 The following page is 503

Urteil 4A_105/2016 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Verfahrensrecht

Hat die Schlichtungsbehörde das Entscheidverfahren einmal formell eröffnet, muss sie es nicht unbedingt durch eine gesetzlich vorgesehene Verfügung zum Abschluss bringen. Sie kann…

[…]