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From the magazine SJZ-RSJ 20/2016 | S. 472-472 The following page is 472

Urteil 6B_359/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Die Einführung der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung bietet keinen Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung zur groben Verkehrsregelverletzung abzuweichen. Daran ändern auch die…

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