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From the magazine SJZ-RSJ 20/2016 | S. 469-470 The following page is 469

Urteil 6B_1167/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Verfahrensrecht

Der Rückzug einer Berufung im Schuldpunkt bedeutet nicht, dass der erstinstanzlich festgestellte Sachverhalt auch mit Bezug auf den Strafpunkt verbindlich erstellt ist. Das…

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