Entwicklungen im Datenschutzrecht / Le point sur le droit de la protection des données
I. Gesetzgebung
Am 27. April 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zwei bedeutende Erlasse zum Datenschutz verabschiedet: die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung)1 und die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung (Richtlinie Polizei und Justiz)2. Beide Erlasse werden unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf das schweizerische Datenschutzrecht haben: Während die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ins schweizerische Recht insbesondere im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung durch die EU-Kommission3 zu evaluieren sein wird – wobei sie auch auf schweizerische Datenbearbeiter, die in der EU Dienstleistungen anbieten, direkt anwendbar sein kann4 – ist die Richtlinie Polizei und Justiz…