Urteil 6B_110/2016 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Im Rahmen der Zustellfiktion ist es erforderlich, dass die fragliche Behörde auf dem Umschlag als Absender erkennbar ist. Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Absender in der…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2016 | S. 432-432 The following page is 432
Im Rahmen der Zustellfiktion ist es erforderlich, dass die fragliche Behörde auf dem Umschlag als Absender erkennbar ist. Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Absender in der…
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