Urteil 6B_1154/2015 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Eine Rechtsmittelbelehrung hat grundsätzlich das Rechtsmittel, die Rechtsmittelinstanz sowie die Rechtsmittelfrist zu bezeichnen. In Bezug auf die Einsprache gegen einen Strafbefehl…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 408-408 The following page is 408
Eine Rechtsmittelbelehrung hat grundsätzlich das Rechtsmittel, die Rechtsmittelinstanz sowie die Rechtsmittelfrist zu bezeichnen. In Bezug auf die Einsprache gegen einen Strafbefehl…
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