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From the magazine SJZ-RSJ 14/2016 | S. 362-362 The following page is 362

Urteil 6B_115/2016 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Nur ein Fehler im Ausdruck, nicht aber einer in der Willensbildung des Gerichts kann berichtigt werden. Eine Entscheidung, die so gewollt war, wie sie ausgesprochen wurde, die aber auf…

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