Urteil 6B_115/2016 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Nur ein Fehler im Ausdruck, nicht aber einer in der Willensbildung des Gerichts kann berichtigt werden. Eine Entscheidung, die so gewollt war, wie sie ausgesprochen wurde, die aber auf…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2016 | S. 362-362 The following page is 362
Nur ein Fehler im Ausdruck, nicht aber einer in der Willensbildung des Gerichts kann berichtigt werden. Eine Entscheidung, die so gewollt war, wie sie ausgesprochen wurde, die aber auf…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.