Urteil 6B_175/2016 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Über die Gültigkeit einer Einsprache gegen einen Strafbefehl entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das erstinstanzliche Gericht. Bis dahin ist ein allfälliges vorsorglich…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2016 | S. 307-308 The following page is 307
Über die Gültigkeit einer Einsprache gegen einen Strafbefehl entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das erstinstanzliche Gericht. Bis dahin ist ein allfälliges vorsorglich…
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