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From the magazine SJZ-RSJ 12/2016 | S. 307-308 The following page is 307

Urteil 6B_175/2016 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Über die Gültigkeit einer Einsprache gegen einen Strafbefehl entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das erstinstanzliche Gericht. Bis dahin ist ein allfälliges vorsorglich…

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