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From the magazine SJZ-RSJ 11/2016 | S. 280-282 The following page is 280

Urteil 5D_81/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Zehn Tage nach der Zustellung einer Eingabe ohne Fristansetzung darf das Gericht einen Verzicht auf Replik annehmen und sein Urteil fällen. Will eine Partei replizieren, muss ihre…

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