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From the magazine SJZ-RSJ 10/2016 | S. 256-259 The following page is 256

Urteil 4A_576/2015 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Ein allgemeines Interesse an der Verhinderung von Vandalenakten und Einbrüchen rechtfertigt nicht ohne Weiteres jede Videoüberwachung im Innern eines Wohnhauses. Ebenso wenig schliesst…

[…]