Urteil 4A_576/2015 vom ; BGE-Publikation
Zivilgesetzbuch
Ein allgemeines Interesse an der Verhinderung von Vandalenakten und Einbrüchen rechtfertigt nicht ohne Weiteres jede Videoüberwachung im Innern eines Wohnhauses. Ebenso wenig schliesst…
From the magazine SJZ-RSJ 10/2016 | S. 256-259 The following page is 256
Ein allgemeines Interesse an der Verhinderung von Vandalenakten und Einbrüchen rechtfertigt nicht ohne Weiteres jede Videoüberwachung im Innern eines Wohnhauses. Ebenso wenig schliesst…
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