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From the magazine SJZ-RSJ 10/2016 | S. 255-256 The following page is 255

Urteil 6B_1326/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Es ist missbräuchlich, die Revision eines Strafbefehls gestützt auf ein Gutachten und mit Argumenten zu verlangen, mit denen auf dem Weg der Einsprache gegen den Strafbefehl das…

[…]