Urteil 6B_1326/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Es ist missbräuchlich, die Revision eines Strafbefehls gestützt auf ein Gutachten und mit Argumenten zu verlangen, mit denen auf dem Weg der Einsprache gegen den Strafbefehl das…
From the magazine SJZ-RSJ 10/2016 | S. 255-256 The following page is 255
Es ist missbräuchlich, die Revision eines Strafbefehls gestützt auf ein Gutachten und mit Argumenten zu verlangen, mit denen auf dem Weg der Einsprache gegen den Strafbefehl das…
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