Urteil 6B_851/2015 vom ; BGE-Publikation
Strafrecht
Im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nicht erforderlich, dass die Geheimhaltepflicht in einem formellen Gesetz festgeschrieben ist. Es genügt, dass…
From the magazine SJZ-RSJ 9/2016 | S. 237-238 The following page is 237
Im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nicht erforderlich, dass die Geheimhaltepflicht in einem formellen Gesetz festgeschrieben ist. Es genügt, dass…
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