Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 9/2016 | S. 237-238 The following page is 237

Urteil 6B_851/2015 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nicht erforderlich, dass die Geheimhaltepflicht in einem formellen Gesetz festgeschrieben ist. Es genügt, dass…

[…]